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AGB


1.Geltungsbereich

Die Rechtsgrundlagen der Hundephysiotherapeutin Jessica Dittrich zu ihren Patientenbesitzern im folgenden als "Kunde bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.


2.Behandlungsvertrag

2.1.

Der Vertrag zwischen dem Therapeuten und dem Kunden kommt bereits durch die Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande.

2.2.

Gegenstand des Vertrags ist die physiotherapeutische Behandlung von Hunden.

2.3.

Der Therapeut ist  berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden oder Befunde geht, die der Therapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.


3.Termine

3.1.

Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Email oder Handy von Therapeuten bestätigt wurde.

3.2.

Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24 Stunden) abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3.3.

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen z.B. im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er unverzüglich über die Verzögerung informiert und der Termin wird nachgeholt.

3.4.

Termine sind verbindlich gebuchte Zeiten. Werden diese vom Kunden nicht eingehalten, (z.B. durch ein zu spätes Erscheinen in der Praxis) wird diese von der Behandlungszeit abgezogen.


4.Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin. Eine Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit dem Therapeuten möglich.


5. Informationspflicht

5.1.

Der Kunde ist verpflichtet, den Therapeuten zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Hundes, dessen Krankengeschichte , eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte , Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es dem Therapeuten möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.

Verhält sich der Hund vor oder während der Therapie aggressiv, ängstlich behält sich  der Therapeut vor, die Therapie Behandlung unverzüglich im Sinne des Tieres zu beenden.

5.2.

Der Hundehalter versichert mit der Anmeldung, dass sein Hund/ Tier zum Zeitpunkt der Therapie haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen ist dies anzuzeigen.

5.3.

Der Hundehalter versichert mit der Anmeldung, dass sein Hund/ Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist und ausreichend Impfschutz besteht. Bei Verlangen ist der Impfausweis vorzuzeigen.


6.Behandlung des Hundes

6.1.

Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch den Therapeuten empfohlen und mit dem Tierhalter besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich der Therapeut eine Änderung und Anpassung der Behandlung vor, um einen bestmöglichen Behandlungserfolg des Tieres zu erzielen.

6.2.

Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Zudem ist meistens die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Trainingsprogramm erforderlich. 


7.Haftung

7.1.

Der Therapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, für Sach-/Personen-/Vermögensschäden, die durch den Tierhalter oder durch Dritte, durch Mitwirkung an der Therapie oder falsche Angaben, verursacht werden.

7.2.

Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Ausrüstung und Einrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Die An- und Abreise sowie die Teilnahme an einer Behandlungs-Einheit erfolgt auf eigene Gefahr.


8.Vertraulichkeit der Behandlung

8.1.

Der Therapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Tierhalters.

Dies ist nicht anzuwenden, wenn der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Es ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

8.2.

Der Physiotherapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu, er kann jedoch einen Befundbericht auf Wunsch erhalten.


9.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.


10.Sonstiges

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebene Handynummer und Emailadresse des Kunden, im Handy abspeichert wird und diese zum Zwecke der Terminvergabe, Beantwortung von Fragen sowie sonstige Anliegen, verwendet werden dürfen. Dabei erfolgt ein Kontakt über WhatsApp, Email, SMS oder Telefon.



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